Satzung des MGV 1892 Wersau

§ 1


Zweck des Vereins ist es, durch regelmäßige Zusammenkünfte –Chorproben-,  den Chorgesang zu pflegen und zu erhalten und in dem Zusammenfinden der einzelnen Stimmen zu einem Chorklang, in dem Menschen den Sinn für das Schöne und Edle zu wecken und zu nähren.

 

§ 2


Mitglied des MGV 1892 Wersau kann jeder Bürger werden.

 

§ 3


Die Mitglieder unterscheiden sich in Aktive, Passive und Ehrenmitglieder.

 

§ 4


a)         Die aktiven Mitglieder des Vereins verpflichten sich, an den Chorproben regelmäßig und pünktlich teilzunehmen.

b)         Die passiven Mitglieder verpflichten sich, dem Verein mindestens ein Jahr anzugehören und ihre Beiträge für dieses Jahr zu bezahlen.

c)         Ehrenmitglied des MGV 1892 Wersau der kann werden, der sich überaus große Verdienste um den Verein erworben hat.

            Er wird vom Vorstand bei der Jahreshauptversammlung vorgeschlagen und kann nur durch Beschluss der Jahreshauptversammlung

            dazu ernannt werden.

            Oder derjenige, der mindestens 25 Jahre dem MGV 1892 Wersau angehört und das 70. Lebensjahr vollendet hat.

 

§ 5


Die Anmeldung zur Aufnahme als Mitglied des MGV 1892 Wersau nimmt der Vorstand entgegen.

 

§ 6


Der Vereinsvorstand besteht aus einem/einer 

                                                                         Ersten Vorsitzenden

                                                                         Zweiten Vorsitzenden

                                                                         Rechner/in

                                                                         Schriftführer/in

                                                                          5 Beisitzern/innen

 

Mitglied im Vorstand kann nur werden, wer die Volljährigkeit erreicht hat.

 

§ 7


Der Vereinsvorstand wird von der Jahreshauptversammlung auf drei Jahre gewählt. Die Jahreshauptversammlung wird durch öffentliche Bekanntmachung einberufen.

 

§ 8


Der Vereinsvorstand vertritt den Verein in allen vorkommenden Fällen, nimmt aber soweit möglich, Rücksicht auf die Wünsche der Mitglieder.

Vorstand im Sinne des Bürgerlichen Gesetzbuches sind der


1. Vorsitzende

 

2. Vorsitzende und der

 

      Rechner.

 

Hiervon sind jeweils zwei gemeinsam zur Vertretung des Vereins berechtigt.

 

§ 9


Der Vereinsvorstand gibt bei der Jahreshauptversammlung den Jahresbericht.

 

§ 10


Der Vereinsrechner zeichnet verantwortlich für Einnahmen und Ausgaben des Vereins und gibt bei der Jahreshauptversammlung den Kassenbericht.

 

§ 11


Zur Überwachung und Prüfung der Kasse, werden bei der Jahreshauptversammlung zwei Kassenprüfer gewählt. Die Kassenprüfer, wie auch der Vereinsvorstand, haben zu jeder Zeit das Recht, vom Vereinsrechner Einblick in die Kassenbücher zu verlangen.

Die Kassenprüfer stellen bei ordnungsgemäßer Vereins- und Kassenführung bei der Jahreshauptversammlung den Antrag auf Entlastung des Gesamtvorstandes.

 

§ 12


Der jährliche Mitgliedsbeitrag wird von der Jahreshauptversammlung festgesetzt.

 

§ 13


Erfolgt bei Versammlungen eine Abstimmung, so entscheidet Stimmenmehrheit. Bei Stimmengleichheit gilt ein Antrag als abgelehnt. Stimmberechtigt sind alle Mitglieder.

Anträge die eine Änderung der Satzung zur Folge haben, müssen mindestens 14 Tage vor der Jahreshauptversammlung schriftlich beim Vereinsvorsitzenden eingereicht werden.

 

§ 14


Austritt aus dem Verein erfolgt schriftlich.


  1. Freiwillig, wobei unter § 4b der Jahresbeitrag voll entrichtet werden muss.

     

  2. Durch Ausschließung wegen vereinsschädlichem Verhalten.

    Hierbei entscheidet der Vereinsvorstand.

     

§ 15


Aus dem Verein ausgeschiedene Mitglieder verlieren alle Rechte, insbesondere auch jeden Anspruch an das Vereinsvermögen.

 

§ 16


Die Auflösung des Vereins kann nur in einer ordnungsgemäß einberufenen Jahreshauptversammlung beschlossen werden.


Über das Vereinsvermögen entscheidet die Auflösungsversammlung.

 

 

 

Wersau, zuletzt geändert am 01.02.2019                Werner Mink, 1. Vorsitzender